Psychotherapie    - Schwerpunkt Verhaltenstherapie - 

Verhaltenstherapie als ein anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren lt. Psychotherapeutengesetz (PsychThG) ist ein transparentes, ziel- und lösungsorientiertes Verfahren. Es ist umfangreich wissenschaftlich untersucht und bietet vielfältige Therapieansätze zur Behandlung psychischer Störungen. Dazu zählen z.B. Angststörungen, ADHS, Bipolare Störungen, Burnout-Symptomatik, Chronische Schmerzzustände, Depression, Essstörungen, Schlafstörungen, Somatoforme Störungen, Traumafolgestörungen oder Zwangserkrankungen. Die Wirksamkeit ist wissenschaftlich so gut nachgewiesen wie in keinem anderen Verfahren. 


Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandeln Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 21 Jahren. Wurde die Therapie vor dem 21. Geburtstag begonnen, kann sie auch nach dem 21 Geburtstag weitergeführt und beendet werden.  


 Traumatherapie 

Die Arbeit mit traumatisierten Menschen bildet einen  Schwerpunkt meiner therapeutischen Arbeit. 

Ich nutze dabei die vielfältigen Methoden der modernen Traumatherapie.

Im Speziellen setze ich, dank mehrerer Fachweiterbildungen, die traumaverarbeitende Methode EMDR und  traumazentrierte Spieltherapie ein.

 

Zum Ablauf

Die ersten Sitzungen dienen als „Kennenlernphase“. 

In dieser Zeit hast du/ haben Sie, ihr Kind und ich zwei sehr wichtige Aufträge: Zum einen lernen wir uns kennen, um zu überprüfen, dass die Chemie zwischen uns passt. 

Wir werden über persönliche Dinge sprechen und über eine Weile regelmäßig treffen. Da sollte es zwischen uns auf jeden Fall eine gute und vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre geben! 


In dieser Zeit werde ich Dir/ mit Ihnen zusammen eine ausführliche Problemanalyse und Diagnostik durchführen. 

Am Ende der Probatorik steht dann die Erstellung eines Problemmodells an und die Entscheidung, ob eine weitere gemeinsame Zusammenarbeit stattfinden soll. 


In der Regel muss nach diesen ersten Sitzungen ein Antrag beim Kostenträger also der Krankenkasse für die weitere psychotherapeutische Sitzungen gestellt werden.

Ausgehend von dem individuellen Problemmodell entscheiden wir dann gemeinsam über die Therapieziele und planen die nötigen Schritte. 

Kosten

Die Verhaltenstherapie ist als Richtlinienverfahren eine von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen anerkannte Therapiemethode. Die Kostenübernahme ist wie folgt geregelt:

Gesetzliche Krankenkassen:
Diese übernehmen die Kosten für notwendige psychotherapeutische Behandlungen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenversichertenkarte mit.

Privatversicherte: 
Eine Abrechnung mit privaten Versicherungen und Beihilfe ist möglich. Ob und für wie viele Stunden Ihre private Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab. 
Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer Psychotherapie, welche Kosten von Ihrer privaten Kasse übernommen werden. Die Höhe des Honorars ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.

Selbstzahler:
Auch hier ist die Höhe des Honorars in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.